Wann muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt werden?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) immer dann erforderlich, wenn eine geplante Verarbeitung personenbezogener
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